
Auch ohne Trauschein können Paare bei Versicherungen oft Geld sparen. Viele Anbieter knüpfen günstige „Familien-“ oder „Partner“-Tarife nicht zwingend an eine Ehe, sondern daran, dass zwei Personen dauerhaft zusammenleben. Wer in eine gemeinsame Wohnung zieht, kann daher prüfen, welche Policen sich zusammenlegen lassen – und wo man besser getrennte Verträge behält.
Bei mehreren Sparten ist es üblich, dass Versicherer Lebenspartner im selben Haushalt mitversichern. Dazu zählen vor allem:
Das Sparpotenzial entsteht, weil es meist günstiger ist, eine Police für den gemeinsamen Haushalt zu zahlen als zwei einzelne Verträge parallel laufen zu lassen. Versicherer unterscheiden häufig zwischen Single-Tarifen (decken nur eine Person ab) und Familien-/Partner-Tarifen (decken zusätzlich Partner und ggf. Kinder ab).
Wenn aus zwei Haushalten einer wird, ist eine doppelte Hausratversicherung meist unnötig. In der Praxis bedeutet das: Einer kündigt seinen Vertrag, der andere bleibt bestehen – und wird angepasst.
Wichtig ist, die Versicherungssumme bzw. die versicherten Quadratmeter zu prüfen, sobald der zweite Vertrag endet. Sonst kann es passieren, dass der neue gemeinsame Hausrat unterversichert ist. In vielen Fällen reicht es, wenn eine Person Versicherungsnehmer bleibt. Beide als Versicherungsnehmer einzutragen, ist nicht automatisch besser und je nach Anbieter auch nicht nötig.
Bei der privaten Haftpflicht läuft es meist so, dass ein Partner in die Familien-/Partnerpolice des anderen aufgenommen wird. Jüngere Verträge lassen sich oft relativ unkompliziert vorzeitig beenden, sobald die Doppelversicherung wegfällt.
Ein wichtiger Punkt wird dabei häufig übersehen: Anders als bei Ehepaaren ist bei unverheirateten Paaren in gemeinsamen Haftpflichtpolicen nicht immer automatisch abgesichert, wenn Partner gegenseitig Schadenersatzansprüche haben – etwa bei Personenschäden. Wird ein Partner durch ein Versehen verletzt, kann es passieren, dass z. B. eine Krankenversicherung Behandlungskosten zurückfordert (Regress).
Damit solche Forderungen über die Haftpflicht gedeckt sind, sollte die Police eine passende Regelung enthalten, etwa zur Mitversicherung von Regressansprüchen (zum Beispiel von Kranken-/Sozialversicherungen oder dem Arbeitgeber). Fehlt diese Klausel, kann es im Ernstfall teuer werden.
Oft genügt es, dem Versicherer den gemeinsamen Wohnsitz mitzuteilen und den Partner im Vertrag nachtragen zu lassen – besonders, wenn bereits ein Familientarif besteht.
Beim Zusammenlegen von Unfallversicherungen sind sich viele nicht einig. Ein Argument für Einzelverträge: Tarife für Einzelpersonen sind häufig flexibler und lassen sich besser an die persönliche Lebenssituation anpassen. Ein Argument für eine gemeinsame Police: Manche Versicherer geben Rabatte, wodurch ein gemeinsamer Vertrag günstiger werden kann.
Praktisch heißt das: genau vergleichen – und nicht automatisch zusammenlegen, nur weil es bei Hausrat oder Haftpflicht sinnvoll ist.
Bei einer Trennung stellt sich vieles spiegelbildlich zum Zusammenzug. Entscheidend ist oft die Frage, wo die Kinder leben: Der Haushalt, in dem die Kinder wohnen, braucht in der Regel weiterhin eine Familien-/Partnerabsicherung. Der andere Partner wechselt häufig zurück in einen Single-Tarif.
Es kann sich außerdem lohnen, beim Versicherer nachzufragen, ob sich die gemeinsame Police aufteilen lässt. Das ist vor allem dann interessant, wenn neue Tarife schlechter sind als der bestehende Vertrag und man möglichst gute Konditionen erhalten möchte.
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